Viele Menschen stellen sich die Fragen „Was kostet der Aufenthalt in einer Tagespflege?“, „Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?“ und wie hoch ist der Eigenanteil? Nachstehend haben wir an dieser Stelle die Kosten und Finanzierung transparent für Sie zusammengestellt:

Kosten und Finanzierung

Für Personen, die in den Pflegegrad 2 bis 5 eingestuft sind, zahlt die Pflegekasse die grundlegenden Kosten bis zu einem Höchstsatz. Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten diese Leistungen der Pflegeversicherung nicht. Sie können jedoch einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro beantragen und damit beispielsweise die Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung zumindest zu einem sehr kleinen Teil finanzieren. Dieser einheitliche Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat den jeder pflegebedürftige Mensch mit einem Pflegegrad erhält, kann zur Finanzierung des Eigenanteils für Unterkunft & Verpflegung ganz oder anteilig aufgewendet werden.

Für die Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung gewähren die Pflegekassen je nach Pflegegrad folgende monatliche Zahlungen:

Pflegegrad Leistungen Pro Monat
2 721 Euro
3 1.357 Euro
4 1.685 Euro
5 2.085 Euro

Die Tagespflege kann ohne Anrechnung auf die Sachleistung bzw. auf das Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.

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